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Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland

ANHANG A – Güteklassen für Nadelschnittholz

ANHANG A – Güteklassen für Nadelschnittholz

Dieser Anhang legt Güteklassen für Nadelschnittholz für allgemeine Verwendungszwecke fest.
HINWEIS: Nadelschnittholz für spezielle Verwendungszwecke kann anderweitig (z. B. in europäischen oder nationalen Normen) geregelt sein. Entsprechende Anforderungen sind zwischen
den Vertragsparteien zu vereinbaren.

A1 Gütemerkmale

A1.1 Fichte Tanne

A1.1.1 Farbe
  • Blank: Weder rot- noch blaustreifig, noch durch unsachgemäße Behandlung farbig geworden
  • Leicht farbig*: Bis zu 10 % der Oberfläche farbig
  • Mittelfarbig: Bis zu 40 % der Oberfläche farbig
  • Faul: Nicht nagelfest*

Bei unbesäumter Ware dürfen Faulstellen im Maß vergütet werden.

A1.1.2 Äste
  • Kleine Äste: ≤ 2 cm kleinster Durchmesser
  • Mittelgroße Äste: ≤ 4 cm kleinster Durchmesser

Nach Rund- und Flügelästen* wird nicht unterschieden.
Äste ≤ 0,5 cm kleinstem Durchmesser (Punktäste) bleiben unberücksichtigt. Wenn nicht anders vereinbart, darf der größte Durchmesser eines Astes jeweils nicht mehr als das Vierfache des zulässigen kleinsten Durchmessers betragen.
Feste schwarze und schwarz umrandete Äste gelten als gesund, wenn sie einseitig mindestens zur Hälfte fest verwachsen sind.

A1.1.3 Harzgallen
  • Kleine Harzgallen: Breite ≤ 0,5 cm, Länge ≤ 5 cm
  • Mittelgroße Harzgallen: Breite ≤ 1 cm, Länge ≤ 10 cm

Gemessen wird die breiteste und die längste Stelle. Harzgallen ≤ 0,2 cm Breite und ≤ 2 cm Länge bleiben unberücksichtigt. Gleiches gilt bei unbesäumter Ware für Harzgallen größerer Ausdehnung, wenn sie auf der Breitseite* des Brettes innerhalb der Fläche vorkommen, die durch die Baumkante begrenzt ist.

A1.1.4 Risse
  • Kleine Risse:
    • Nicht schräg laufend
    • Nicht länger als die Brettbreite
    • Nicht durchgehend
    • Endrisse dürfen durchgehen
  • Mittelgroße Risse:
    • Nicht länger als die 1½-fache Breite
    • Dürfen durchgehen
  • Große Risse:
    • Durchgehende Schrägrisse
    • Ringschäle

Haarrisse* bleiben bei allen Güteklassen unberücksichtigt. Bei unbesäumter Ware dürfen Risse im Maß vergütet werden.

A1.1.5 Baumkante
  • Kleine Baumkante: ≤ ¼ der Brettlänge, schräg gemessen nicht > ¼ der Brettdicke
  • Mittelgroße Baumkante: ≤ ½ der Brettlänge, schräg gemessen nicht mehr als die Brettdicke
  • Große Baumkante: Brett in ganzer Länge mindestens von der Säge gestreift. Mindestdeckbreite ≥ ½ Brettbreite

Baumkante ist bei der Güteeinstufung auch dann zu berücksichtigen, wenn sie auf der schlechteren Brettseite vorkommt.

A1.2 Kiefer und Weymouthskiefer

A1.2.1 Farbe
  • Blank: Frei von Bläue* jeder Art; vereinzelt vorkommende Anbläue*, die durch einen leichten Hobelstoß entfernt werden kann, bleibt unberücksichtigt
  • Angeblaut: Vereinzelt vorkommende Anbläue
  • Blau: Stärker verblaut
  • Verdorben: Durch unsachgemäße Behandlung schwarz oder von Schimmelpilzen befallen
A1.2.2 Äste
  • Kleine Äste:
    • Unbesäumte Ware: Kleinster Durchmesser nicht mehr als etwa 1/10 der Brettmittenbreite oder ≤ 2 cm
    • Besäumte Ware: Nicht mehr als etwa 3 cm kleinster DurchmesserBlank: Frei von Bläue* jeder Art; vereinzelt vorkommende Anbläue*, die durch einen leichten Hobelstoß entfernt werden kann, bleibt unberücksichtigt

Der größte Durchmesser darf nicht mehr als etwa das Vierfache des kleinsten Durchmessers, jedoch nicht über 8 cm betragen.
Nach Rund- und Flügelästen wird nicht unterschieden. Äste ≤ 1 cm kleinster Durchmesser bleiben unberücksichtigt. Das gilt nicht für astreine Seiten.
Beginnende Faulästigkeit auf einer Seite des Brettes bleibt unberücksichtigt. Feste schwarze und schwarz umrandete Äste gelten als gesund, wenn sie einseitig mindestens zur Hälfte fest verwachsen sind.

A1.2.3 Harzgallen

Siehe Abschnitt A.1.1.3. Sofern bei den einzelnen Güteklassen nichts anderes beschrieben ist, müssen sie im Maß vergütet werden, wenn sie den Verwendungszweck beeinträchtigen.

A1.2.4 Risse

Siehe Abschnitt A.1.1.4. Sofern bei den einzelnen Güteklassen nichts anderes beschrieben ist, müssen Risse im Maß vergütet werden, wenn sie den Verwendungszweck beeinträchtigen.

A1.2.5 Baumkante

Siehe Abschnitt A.1.1.5.

A1.3 Lärche, Douglasie

A1.3.1 Farbe

Siehe Abschnitt A.1.1.1

A1.3.2 Äste

Siehe Abschnitt A.1.1.2. Schwarz umrandete Äste gelten noch als gesund, sofern sie keine Loslösungserscheinungen aufweisen.

A1.3.3 Harzgallen

Siehe Abschnitt A.1.1.3.

A1.3.4 Risse

Siehe Abschnitt A.1.1.4. Wenn nicht anders vereinbart, sind gerade Risse und gerade Harzrisse* (Pechrisse*) ohne Maßvergütung zulässig.

A1.3.5 Baumkante

Siehe Abschnitt A.1.1.5.

A1.3.6 Unbesäumte Ware

Bei unbesäumter Ware sind Faulstellen, fauler, rissiger und von Insektenfraß betroffener Splint sowie Schrägrisse zulässig, müssen jedoch im Maß vergütet werden.

A2 Güteklassen – Bretter und Bohlen, sägerau (unbearbeitet)

A2.1 Fichte Tanne

A2.1.1 Blockware

Normallänge: 3 m – 6 m
Vermessungsart: stückweise
Stapelung und Verkauf: nur blockweise

  • Gruppe I: ≥ 40 cm Zopfdurchmesser
  • Gruppe II: 35 cm bis < 40 cm Zopfdurchmesser
  • Gruppe III: 30 cm bis < 35 cm Zopfdurchmesser

Beim Einschnitt von Brettern bis einschließlich 19 mm Dicke dürfen auch Zopfdurchmesser von 25 cm bis < 30 cm mitgeliefert werden.
Die Ware muss im Allgemeinen aus gesunden, äußerlich ast- und beulenfreien Stämmen erzeugt werden. Der innere Ausfall des Blockes muss innerhalb der Zifferngüteklassen I und II liegen. Zulässig sind Blöcke, bei denen ein Kernbrett oder eine Kernbohle der Güteklasse III vorkommt. Bei Blöcken, die im Kern durchschnitten sind, dürfen zwei Kernbretter oder -bohlen der Güteklasse III vorkommen. Buchsige* Blöcke sind ausgeschlossen.

A2.1.2 Zifferngüteklassen
Güteklasse 0

Normallänge: 3 m – 6 m, Breite: ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss:

  • blank sein

Die Ware darf:

  • je lfd. m – ohne Rücksicht auf die Lage – einen kleinen Ast, jedoch nicht länger als 5 cm;
  • statt eines kleinen Astes eine kleine Harzgalle;
  • vereinzelt kleine Risse;
  • bei besäumter Ware vereinzelt kleine Baumkante;
  • bei unbesäumter Ware Krümmung bis 2 cm je lfd. m haben.

Buchsige Bretter und Bohlen sind ausgeschlossen.
Farbige Ware, die ansonsten die Kriterien der Güteklasse 0 erfüllt, entspricht Güteklasse I. Der Käufer ist berechtigt, die Lieferung solcher Ware auszuschließen.

Güteklasse I

Normallänge: 3 m – 6 m, Breite: ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware darf:

  • vereinzelt leicht farbig sein;
  • kleine fest verwachsene Äste nicht über 5 cm lang, und je lfd. m einen kleinen Durchfallast;
  • vereinzelt kleine Harzgallen;
  • vereinzelt kleine Risse, Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind, bleiben unberücksichtigt;
  • bei besäumter Ware vereinzelt kleine Baumkante;
  • bei unbesäumter Ware Krümmung bis 2 cm je lfd. m haben.

Buchsige Bretter und Bohlen sind ausgeschlossen.
Farbige Ware, die ansonsten die Kriterien der Güteklasse 0 erfüllt, entspricht Güteklasse I. Der Käufer ist berechtigt, die Lieferung solcher Ware auszuschließen.

Güteklasse II

Normallänge: 3 m – 6 m, Breite: ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware darf:

  • leicht farbig sein;
  • ohne Rücksicht auf die Lage je lfd. m zwei kleine Durchfalläste und auf beiden Seiten festverwachsene mittelgroße Äste bis 10 cm Länge haben. Die bessere Seite darf keine sich gegenüberliegenden, vom Kern ausgehende Äste aufweisen;
  • kleine Harzgallen;
  • vereinzelt vorkommende kleine Risse, Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind, bleiben unberücksichtigt;
  • bei besäumter Ware kleine Baumkante;
  • bei unbesäumter Ware Krümmung bis 2 cm je lfd. m haben.

Insektenfraß ist auch auf der schlechteren Seite nicht zulässig.

Güteklasse III

Normallänge: 3 m – 6 m, Breite: ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise oder nach Flächenmaß
Bei Lieferung von Breiten ≥ 8 cm: 12 cm Durchschnittsbreite, auf Wunsch des Käufers auch ohne Durchschnittsbreite; Breiten ≥ 18 cm ohne Durchschnittsbreite.
Die Ware darf:

  • mittelfarbig sein;
  • vereinzelt mittelgroße lose, im Übrigen gesunde Äste;
  • mittelgroße Harzgallen in geringer Anzahl;
  • bei besäumter Ware mittelgroße Baumkante;
  • mittelgroße Risse;
  • geringen Insektenfraß;
  • bei unbesäumter Ware Krümmungen haben.
Güteklasse IV

Normallänge: 2 m–6 m, Breite: ≥ 8 cm, ohne Durchschnittsbreite, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise oder Flächenmaß
Ware, die der Güteklasse III nicht entspricht, gehört zu Güteklasse IV. Sie darf unter anderem große Baumkante haben und auch verschnitten sein. Schnittholz, das nicht mehr als Nutzholz verwendet werden kann, darf nicht mitgeliefert werden. Ausschuss, verdorbene Ware und Brennholz sind ausgeschlossen.

A2.1.3 Tischlerqualität

Besäumtes Nadelschnittholz der Güteklassen 0 und I inklusive anfallender Kernbretter (Güteklasse II) wird auch als Tischlerqualität (oder Schreinerqualität) bezeichnet.

A2.1.4 Rohhobler

Normallänge: 2 m–6 m, Dicke: ≤ 55 mm, Breite: 8 cm–18 cm, nur parallel besäumt oder prismiert*
Vermessungsart: stückweise
Die Ware darf:

  • vereinzelt leicht farbig sein;
  • mittelgroße, gesunde Äste, jedoch nicht länger als 7 cm, keine Durchfalläste;
  • kleine Harzgallen, jedoch darf die Ansicht des Brettes nicht beeinträchtigt werden;
  • kleine Baumkante;
  • vereinzelt kleine Risse, sowie Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind, haben.

A2.2 Kiefer

A2.2.1 Stamm-, Mittel-, Zopfware, astreine Seiten
Stammware Güteklasse I

Aus Erdstämmen* erzeugt, stückweise sortiert
Vermessungsart: stückweise
Bis 3 % der Stückzahl aus forstseitig gesund geschnittenem Rundholz dürfen mitgeliefert werden, soweit der Erdstammcharakter erhalten ist. Die Ware darf nicht grobringig* sein und muss frei von stärkerem Drehwuchs* sein. Die Faser muss gerade verlaufen, nur eine leichte Abweichung von der geraden Linie ist zulässig. Die Markröhre darf nicht wesentlich von der Mitte des Brettes abweichen.
Die Ware muss blank sein, hin und wieder ist leichte Anbläue zulässig.
Längen: 4 m–9 m, bis 5 % der Stückzahl max. 10 m. Die Ware muss im ersten und zweiten Drittel der Länge – bei Längen bis 6 m auf mindestens 4 m – einseitig astrein sein. Wenige kleine, gesunde, im mittleren Drittel der Brettbreite liegende Äste bleiben unberücksichtigt. Im übrigen Teil der Länge dürfen auch einige größere, gesunde, jedoch nicht bis zum Rand durchgehende Äste vorkommen.
Einseitige Krümmung bis zu 2 cm je lfd. m ist zulässig.
Schilferriss* (Schilfer) nicht über ein Drittel der Brettbreite reichend, kleine Faulstellen, Stamm-/Stockfäule sowie mit der Faser verlaufende Risse sind zulässig, müssen jedoch der Ausdehnung entsprechend im Maß vergütet werden. Seitenrisse sowie durchgehende Schrägrisse sind ausgeschlossen.

Stammware Güteklasse II

Aus Erdstämmen erzeugt, stückweise sortiert
Vermessungsart: stückweise
Bis zu 5 % der Stückzahl aus forstseitig gesund geschnittenem Rundholz dürfen mitgeliefert werden, soweit der Erdstammcharakter erhalten ist.
Längen wie bei Stammware Güteklasse I. Die Ware muss im ersten Drittel der Länge – bei Längen bis 6 m auf mindestens 2 m – einseitig astrein sein, im Übrigen nach den für Stammware Güteklasse I geltenden Gütebestimmungen sortiert werden.

Stammware Güteklasse III

Nur aus Erdstämmen erzeugt, stückweise sortiert
Vermessungsart: stückweise
Forstseitig gesund geschnittenes Rundholz, soweit der Erdstammcharakter erhalten ist, darf mitgeliefert werden.
Im ersten Drittel der Länge – bei Längen bis 6 m auf nicht weniger als 2 m – dürfen einige kleine, gesunde, nicht bis zum Rand durchgehende Äste, im übrigen Teil der Länge kleine faule und große gesunde Äste in mäßiger Anzahl vorkommen.
Längen: wie bei Stammware Güteklasse I und II. Die Ware muss blank, bis ein Drittel der Stückzahl darf angeblaut sein. Schilferrisse (Schilfer), kleine Faulstellen und Stamm-/Stockfäule sowie Risse sind zulässig, müssen jedoch der Ausdehnung entsprechend im Maß vergütet werden. Krümmung bis zu 3 cm je lfd. m ist zulässig.

Mittelware

Blockweise sortiert, Zopfdurchmesser ≥ 25 cm
Vermessungsart: stückweise
Die Ware ist aus nicht grobringigen, nicht stärker drehwüchsigen, äußerlich astreinen, nicht stark beuligen – bei besonders hochwertiger Beschaffenheit – auch äußerlich fast astreinen zweiten oder dritten Mittelstücken einzuschneiden, Erdstämme sind ausgeschlossen. Normallänge ≥ 3 m, max. 20 % der Stückzahl dürfen 2,4 m – 2,8 m lang sein.
Die Ware muss blank sein, hin und wieder vorkommende Anbläue ist zulässig. Schilferrisse (Schilfer), nicht über ein Drittel der Brettbreite, kleine Faulstellen, sowie mit der Faser verlaufende Risse und Schrägrisse sind zulässig, müssen jedoch der Ausdehnung entsprechend im Maß vergütet werden.
Der Block darf einseitige Krümmung bis zu 2 cm je lfd. m haben. Der innere Ausfall des Blockes ist bei der Güteeinstufung entscheidend. Die Mehrzahl der Bretter des Blockes muss klein- und gesundästig sein.

Zopfware

Blockweise sortiert, Zopfdurchmesser ≥ 20 cm
Vermessungsart: stückweise
Die Ware ist aus äußerlich nicht grobästigen Mittelstücken und Zopfenden einzuschneiden. Normallänge ≥ 3 m, 20 % der Stückzahl dürfen 2,4 m – 2,8 m lang sein.
Die Ware muss blank sein, vorkommende Anbläue ist zulässig. Schilferrisse (Schilfer) und kleine Faulstellen sowie mit der Faser verlaufende Risse und Schrägrisse sind der Ausdehnung entsprechend im Maß zu vergüten.
Der Block darf einseitige Krümmung bis zu 2 cm je lfd. m haben.

Modellware

Unbesäumt, block- oder stückweise sortiert, Zopfdurchmesser ≥ 30 cm
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss gesund und darf grob, krumm, sowie blau sein und faule Äste haben.
Normallänge: ≥ 3 m. Bis 20 % der Stückzahl dürfen 2,4 m – 2,8 m lang sein.

Astreine Seiten

Vermessungsart: stückweise.
Dicke: ≤ 33 mm, mindestens einseitig astrein und rissfrei, Krümmungen sind bis zu
2 cm je lfd. m zulässig.
Die Ware wird nach folgenden Sortimenten unterschieden:

  • Breite, blanke Stammseiten, bis 10 % der Stückzahl leichte Anbläue zulässig, unbesäumt, entrindet, 10 cm Mindestdeckbreite, Breite: ≥ 18 cm, Durchschnittsbreite: ≥ 21 cm, Länge: ≥ 3 m, Durchschnittslänge: 4 m.
  • Alle übrigen Seiten, unbesäumt und besäumt, entrindet, 6 cm Mindestdeckbreite, 15 cm Durchschnittsbreite, Länge: ≥ 2 m, 3,2 m Durchschnittslänge. Die Ware muss blank sein, bis 10 % der Stückzahl leichte Anbläue zulässig. Diese Abmessungen gelten ebenfalls für angeblaute und blaue Seiten.
  • Blanke Kurzlängen (Kürzungen) bis 10 % der Stückzahl leichte Anbläue zulässig, Länge: 0,8 m – 1,8 m, 6 cm Mindestdeckbreite ohne Durchschnittsbreite und ohne Durchschnittslänge. Diese Abmessungen gelten ebenfalls für angeblaute und blaue Kürzungsseiten.
A2.2.2 Zifferngüteklassen
Güteklasse I

Normallänge: 3 m–6 m, Breite: ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss:

  • scharfkantig – vereinzelt kleine Baumkante zulässig;
  • blank sein – vereinzelt Anbläue zulässig.

Die Ware darf:

  • vereinzelt kleine gesunde Äste;
  • vereinzelt kleine Harzgallen haben.

Schilferrisse (Schilfer) und Risse – ausgenommen kleine Risse – sind ausgeschlossen. Krümmungen sind bei unbesäumter Ware bis 2 cm je lfd. m zulässig.

Güteklasse II

Normallänge: 3 m – 6 m, bis 5 % der Stückzahl von 2 m bis < 3 m zulässig, Breite: ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss:

  • blank sein – Anbläue zulässig.

Die Ware darf:

  • kleine gesunde – vereinzelt auch lose – und bei Dicken > 30 mm auch vereinzelt größere gesunde Äste;
  • kleine Baumkante;
  • Harzgallen haben.

Schilferrisse (Schilfer), Schrägrisse und durchgehende Endrisse sind ausgeschlossen. Vereinzelt vorkommende Risse und Endrisse bis zur Länge der Brettbreite, letztere durchgehend, sind zulässig. Bei unbesäumter Ware sind Krümmungen bis 2 cm je lfd. m zulässig.

Güteklasse III

Normallänge: 3 m – 6 m, bis 15 % der Stückzahl von 2 m bis < 3 m lang zulässig, Breite ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise oder nach Flächenmaß
Bei Lieferung von Breiten ≥ 8 cm: 12 cm Durchschnittsbreite, auf Wunsch des Käufers auch ohne Durchschnittsbreite; Breiten ≥ 18 cm ohne Durchschnittsbreite.
Gütebestimmungen: siehe Abschnitt A.2.1.2 Güteklasse III, jedoch darf die Ware blau sein.

Güteklasse IV

Normallänge: 2 m – 6 m, Breite: ≥ 8 cm ohne Durchschnittsbreite, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise oder nach Flächenmaß
Gütebestimmungen: siehe Abschnitt A.2.1.2 Güteklasse IV.

A2.2.3 Tischlerqualität

Siehe Abschnitt A.2.1.3

A2.2.4 Rohhobler

Normallänge: 2 m – 6 m, Dicke: ≤ 55 mm, nur parallel besäumt oder prismiert, Breite: 8 cm – 18 cm
Vermessungsart: stückweise
Gütebestimmungen: siehe Abschnitt A.1.2.4, jedoch darf die Ware leicht angeblaut sein.

A2.3 Kiefer

A2.3 Kiefer
Güteklasse S

Blockweise sortiert, Länge: ≥ 2,4 m, Mindestmittendurchmesser: 30 cm, Mindestzopfdurchmesser: 20 cm
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss:

  • faul- und bruchfrei sein;
  • blockweise gestapelt, verkauft und verladen werden. Kleine Faulstellen sind im Maß zu vergüten

Die Ware darf:

Güteklasse N
  • vereinzelt kleine gesunde Äste;
  • vereinzelt kleine Harzgallen haben.

Besäumt und unbesäumt, Länge: ≥ 2 m, Mindestbreite: 6 cm
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss faul- und bruchfrei sein. Kleine Faulstellen müssen im Maß vergütet werden.

A2.4 Lärche, Douglasie

A2.4.1 Stammbretter/-bohlen*, unbesäumt
Güteklasse I

Normallänge: ≥ 2,4 m, aus Erdstämmen erzeugt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss:

  • auf der linken Seite (Außenseite) an jeder Stelle mindestens zwei Drittel der Brettbreite Kernholz aufweisen;
  • frei von starkem Drehwuchs sein

Die Ware darf:

  • kleine gesunde Äste (ohne Rücksicht auf die Lage) sowie Nageläste bis zu einer Breite von etwa 15 mm, welche in der Längsrichtung aufgeschnitten sind (ohne Rücksicht auf ihre Länge);
  • Harzrisse (Pechlarsen*), von der Markröhre ausgehende Risse (Kernrisse) sowie vereinzelt vorkommende kleine Risse und Endrisse, diese jedoch nicht länger als die Brettbreite;
  • kleine Harzgallen;
  • einseitige Krümmung, bis 3 cm je lfd. m haben.
Güteklasse II

Normallänge: ≥ 2,4 m, aus Erdstämmen erzeugt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss:

  • frei von starkem Drehwuchs sein.

Die Ware darf:

  • mittelgroße, gesunde Äste (ohne Rücksicht auf die Lage) sowie kleine schwarze Punktäste (Nageläste) bis zu einer Breite von etwa 15 mm, welche in der Längsrichtung aufgeschnitten sind (ohne Rücksicht auf ihre Länge);
  • Harzrisse (Pechlarsen), von der Markröhre ausgehende Risse (Kernrisse) sowie mittelgroße Risse und Endrisse, diese jedoch nicht länger als die doppelte Brettbreite;
  • mittelgroße Harzgallen;
  • vereinzelt leichte Rotfäule (Brandigkeit);
  • einseitige Krümmung, bis 3 cm je lfd. m haben.
A2.4.2 Zifferngüteklassen
Güteklasse 0

Normallänge: 3 m – 6 m; Breite: ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss:

  • blank und frei von Rotfäule (Brandigkeit) sein.

Die Ware darf:

  • je lfd. m einen kleinen Ast;
  • vereinzelt kleine Harzgallen;
  • vereinzelt kleine Risse, an den Kanten auftretende Schrägrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind (diese sind im Maß zu vergüten), sowie Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind;
  • vereinzelt kleine Baumkante;
  • bei unbesäumter Ware einseitige Krümmung, bis 3 cm je lfd. m haben
Güteklasse I

Normallänge: 3 m – 6 m; Breite: ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware muss:

  • blank und frei von Rotfäule (Brandigkeit) sein.

Die Ware darf:

  • kleine, gesunde Äste und je lfd. m einen kleinen Durchfallast oder angefaulten Ast;
  • kleine Harzgallen;
  • vereinzelte kleine Risse, an den Kanten auftretende Schrägrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind (diese sind im Maß zu vergüten), sowie Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind;
  • vereinzelt kleine Baumkante;
  • bei unbesäumter Ware einseitige Krümmung, bis 3 cm je lfd. m haben.
Güteklasse II

Normallänge: 3 m – 6 m; Breite: ≥ 8 cm, besäumt und unbesäumt
Vermessungsart: stückweise
Die Ware darf:

  • leicht farbig sein und vereinzelt leichte Rotfäule (Brandigkeit);
  • mittelgroße, gesunde Äste und je lfd. m zwei kleine Durchfalläste oder angefaulte Äste und zwei Nageläste bis zu einer Breite von etwa 15 mm, welche in der Längsrichtung aufgeschnitten sind – ohne Rücksicht auf ihre Länge;
  • Harzgallen;
  • kleine Risse, an den Kanten auftretende Schrägrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind (diese sind im Maß zu vergüten), sowie Endrisse, welche nicht länger als die Brettbreite sind;
  • kleine Baumkante;
  • bei unbesäumter Ware Krümmung, bis 3 cm je lfd. m. haben.
Güteklasse III

Siehe Abschnitt A.2.1.2 Güteklasse III

Güteklasse IV

Siehe Abschnitt A.2.1.2 Güteklasse IV

A2.4.3 Tischlerqualität

Siehe Abschnitt A.2.1.3

A2.4.4 Rohhobler

Siehe Abschnitt A.2.1.4

A2.5 Fichte, Tanne, Kiefer, Weymouthskiefer, Lärche, Douglasie

A2.5.1 Verpackungsbretter

Länge: ≥ 2 m; Durchschnittslänge: 3 m; Mindestdeckmaß: 7 cm; Durchschnittsbreite: 13 cm, besäumt und unbesäumt; block- oder stückweise sortiert
Längen von 0,8 m – 1,8 m dürfen nach Absprache mitgeliefert werden.
Vermessungsart: stückweise oder nach Flächenmaß
Die Ware muss:

  • mindestens nagel- und bruchfest sein.

Die Ware darf:

  • bei besäumter Ware Baumkante bis zu ½ der Brettbreite und -dicke haben.

Vorkommende Ringschäle ist im Maß zu vergüten.
Weitere Qualitätsanforderungen sind zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.

A3 Güteklassen – Bretter und Bohlen, gehobelt

A3.1 Fichte, Tanne, Kiefer, Weymouthskiefer, Lärche, Douglasie

A3.1.1 Zifferngüteklassen
Güteklasse I

Normallänge: 2 m – 6 m, Breite: ≥ 8 cm (üblicherweise bis 18 cm)
Vermessungsart: stückweise in Millimeter (Profilmaß)
Die Ware muss:

  • blank sein, darf vereinzelt leicht farbig, bei Kiefer leicht angeblaut sein;
  • frei von ausgedübelten Stellen und Hobelfehlern sein;
  • gut und passend gehobelt sein.

Die Ware darf:

  • nur festverwachsene Äste bis zu 2,5 cm kleinstem Durchmesser;
  • vereinzelt kleine Harzgallen;
  • kleine Baumkante – nur auf der sägerauen/egalisierten Seite;
  • kleine Risse haben.
Güteklasse II

Normallänge: 2 m – 6 m, Breite: ≥ 8 cm (üblicherweise bis 18 cm)
Vermessungsart: stückweise in Millimeter (Profilmaß)
Die Ware muss:

  • gut und passend gehobelt sein.

Die Ware darf:

  • leicht farbig – bei Kiefer angeblaut sein;
  • kleine, schwarze, festverwachsene Äste bis 4 cm kleinstem Durchmesser;
  • kleine Harzgallen;
  • kleine Baumkante, nur auf der sägerauen/egalisierten Seite;
  • kleine Risse;
  • kleine Hobelfehler und ausgedübelte Stellen haben.
Güteklasse III

Normallänge: 2 m – 6 m, Breite: ≥ 8 cm
Vermessungsart: stückweise in Millimeter (Profilmaß)
Die Ware darf:

  • mittelfarbig – bei Kiefer blau – sein;
  • vereinzelt kleine, ausgeschlagene Äste;
  • Harzgallen;
  • kleine Baumkante auf der sägerauen/egalisierten Seite;
  • große Risse – nicht länger als ein Viertel der Brettlänge;
  • Hobelfehler haben.
Güteklasse IV

Normallänge: 2 m – 6 m, Breite: ≥ 8 cm
Vermessungsart: stückweise in Millimeter (Profilmaß)
Die Ware darf:

  • farbig – bei Kiefer blau – sein;
  • große Äste – auch lose oder ausgeschlagene;
  • Harzgallen;
  • mittelgroße Baumkante;
  • Risse ≤ 1/3 der Brettlänge;
  • Insektenfraß haben.
A3.1.2 Gespundete Bretter/Rauspund*

Siehe Abschnitt A.3.1.1 Güteklassen I–IV

A3.1.3 Fußleisten

ohne Breitenbegrenzung
Siehe Abschnitt A.3.1.1 Güteklassen I und II

A4 Latten, Kreuzholz, Rahmen, Kantholz

A4.1 Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie

A4.1.1 Latten*
Güteklasse I

Normallänge: 3 m – 6 m
Die Ware darf:

  • bei Fichte, Tanne, Lärche und Douglasie leicht farbig, bei Kiefer angeblaut sein;
  • kleine Äste, soweit sie die Bruchfestigkeit, und Harzgallen, soweit sie den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen;
  • kleine Baumkante;
  • kleine Risse haben.
Güteklasse II

Normallänge: 2 m – 6 m
Die Ware darf:

  • bei Fichte, Tanne, Lärche und Douglasie farbig, bei Kiefer blau sein;
  • Äste, soweit sie die Bruchfestigkeit nicht beeinträchtigen;
  • Harzgallen;
  • Baumkante, jede Seite muss jedoch auf der ganzen Länge von der Säge gestreift sein;
  • Risse, soweit sie die Bruchfestigkeit nicht beeinträchtigen, haben.
A4.1.2 Spalierlatten (Plafondlatten, Gipslatten usw.)
Güteklasse I

Normallänge: 3 m – 6 m
Die Ware darf:

  • bei Fichte, Tanne, Lärche und Douglasie leicht farbig, bei Kiefer angeblaut sein;
  • kleine Äste, soweit sie die Bruchfestigkeit, und Harzgallen, soweit sie den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen;
  • kleine Baumkante;
  • kleine Risse haben.
Güteklasse II

Normallänge: 2 m – 6 m
Die Ware darf:

  • bei Fichte, Tanne, Lärche und Douglasie farbig, bei Kiefer blau sein;
  • Äste, soweit sie die Bruchfestigkeit nicht beeinträchtigen;
  • Harzgallen;
  • Baumkante, jede Seite muss jedoch auf der ganzen Länge von der Säge gestreift sein;
  • Risse, soweit sie die Bruchfestigkeit nicht beeinträchtigen, haben.