Hartholz Konstruktionsholz gehobelt
Für Schnittholz- oder Hobelwarenprodukte aus Hartholz, die als Bauprodukte in baulichen Anlagen eingesetzt werden, gibt es derzeit noch kein Normenwerk für Verwendbarkeitsnachweise wie Ü- oder CE-Zeichen. Deshalb ist für die Verwendung als tragendes oder aussteifendes Bauteil eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich. Die Zustimmung im Einzelfall für ein Bauvorhaben hat der Bauherr mit der obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes zu klären.
Technische Daten
Kann ich Ihnen weiterhelfen?

Haben Sie fragen zu diesem Artikel oder möchten anderweitig beraten werden?
Wir freuen uns Sie telefonisch oder per E-Mail mit Rat und Fachwissen zu unterstützen.
So erreichen Sie mich:
+49 82 72 99 94 216mjagnow@holz-denzel.de