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Für Schnittholz- oder Hobelwarenprodukte aus Hartholz, die als Bauprodukte in baulichen Anlagen eingesetzt werden, gibt es derzeit noch kein Normenwerk für Verwendbarkeitsnachweise wie Ü- oder CE-Zeichen. Deshalb ist für die Verwendung als tragendes oder aussteifendes Bauteil eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich. Die Zustimmung im Einzelfall für ein Bauvorhaben hat der Bauherr mit der obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes zu klären.

Auf Lager

Technische Daten

Holzart
Hartholz
Oberflächenbearbeitung
gehobelt
Hersteller
sonstige
Länge
2450 mm
Breite
70 mm
Stärke
45 mm
Trocknung
KD

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Philip MüllerHolzbau | Trockenbau

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